Glasversichert

Die schlechte Nachricht zuerst: wenn sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für ihr Auto nutzen, dann übernimmt die Versicherung keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Steinschläge oder Risse müssen daher in vollem Umfang selbst übernommen werden, und können mit bis zu 800 Euro zu Buche schlagen. Nur wenn Sie einen Unfall verursachen und ein anderes Fahrzeug einen Glasschaden erleidet, springt ihre Haftpflichtversicherung für sie ein.

Doch schon mit einer Teilkaskoversicherung kostet Sie eine Steinschlagreparatur an ihrem Auto keinen Cent, solange dieser nicht im Sichtfeld des Fahrers oder zu dicht am Rand liegt, zu groß oder tief ist. Doch auch wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss, greift die Teilkaskoversicherung. Lediglich die Eigenbeteiligung muss hier gezahlt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden durch einen vertraglich abgesicherten Grund entstanden ist. Selbstverschulden oder Vandalismus sind hier oft nicht einbezogen.

Diese finden sich allerdings in der Vollkaskoversicherung wieder. Ansonsten gilt bei dieser das gleiche, wie bei der Teilkasko: Nur die Selbstbeteiligung fällt noch zusätzlich an. In Fällen von Vandalismus oder Fahrerflucht zahlt die Versicherung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Diese Variante lohnt sich vor allem für Neuwagen bis fünf Jahre und bei einer Autofinanzierung durch Leasing oder Kredit.

Die gute Nachricht zum Schluss: Ihr Schadenfreiheitsrabatt und die Einstufung in Ihrer Versicherung bleiben von Glasschäden unberührt. Zögern Sie also nicht, direkt zu uns zu kommen.

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